Das revidierte Reglement steht an der Dunke vom 11. April 2025 zur Abstimmung.
Die Dunke hat der Einzonung „hintere Rüti“ entgegen unserer Empfehlung leider zugestimmt.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung - wir bleiben dran!
Laut „Appenzeller Zeitung“ vom 17. März 2022 bildet die Standeskommission eine 20 bis 25 Personen umfassende Begleitgruppe zur Weiterentwicklung des Dorfes Appenzell. Diese soll in einer Gesamtsicht die verschiedenen Bedürfnisse der Einwohnergruppen analysieren sowie Lösungsansätze zu deren Umsetzung erarbeiten und präsentieren. Ungeachtet der Ergebnisse dieses Vorhabens beantragt die Feuerschaukommission der Dunkeversammlung vom 8. April die Einzonung der zurzeit noch landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft „hintere Rüti“. Da stellt sich die Frage, ob hier nicht zum vornherein Tatsachen geschaffen werden, um einseitig den Wünschen von Gewerbe und Industrie nachzukommen. Mit der Einzonung der „hinteren Rüti“ entstehen Sachzwänge. Damit werden Gesamtüberlegungen zur Entwicklung des Kantons nicht unwesentlich eingeschränkt.
Arbeitszonen-Management
Der Bund fordert im Raumplanungsgesetz von den Kantonen ein Arbeitszonen-Management, welches die haushälterische Nutzung von Industrie- und Gewerbeflächen gewährleistet. Die Verwendung von brachliegenden Flächen für Industrie und Gewerbe soll gegenüber Neu-Einzonungen priorisiert werden.
In der Begründung der Einzonung „hintere Rüti“ wird auf die Notwendigkeit der Schaffung neuer Arbeitsplätze hingewiesen. Kritisch betrachtet stellen sich in Bezug auf die Arbeitsplätze vor allem zwei Fragen:
1. Zu welchen Branchen (Industrie, Baugewerbe, Dienstleistungen…) sollen neue Arbeitsplätze für die hiesige Bevölkerung geschaffen werden?
2. Wie steht das Verhältnis zwischen Zupendlern aus Ausserrhoden und St. Gallen und Wegpendlern aus Innerrhoden?
Ist die Zielsetzung des Kantons, vorzugsweise für Gewerbe und Industrie Flächen bereitzustellen und so die Entwicklung Innerrhodens zu stärken, bleiben die Bedürfnisse der Landwirtschaft, Dienstleistungen und der Kultur (intakte Landschafts- und Ortsbilder) auf der Strecke.
Wir empfehlen, zunächst mit der Bevölkerung eine umfassende Auslegeordnung über die Entwicklungsziele für Innerrhoden vorzunehmen und die Einzonung der „hinteren Rüti“ an der Dunke vom 8. April abzulehnen.