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Nach der Sommerpause

1. Mitgliederversammlung

Fr, 28.08.2026 | 20.00 Uhr | Restaurant Linde



Proporz-Initiative

Initiative zur Neuregelung der Wahl in den Grossen Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden im Proporzwahlverfahren

Lanciert am Montag, 23. März 2026

Die Initiative

Die Initiative verlangt die Einführung des Proporzwahlsytems für den Grossen Rat in jenen Bezirken, die 12 oder mehr Sitze innehaben.


Dies sind die Beweggründe:

  • Proporz ist fairer, weil die Wahlen an der Urne stattfinden, wo die «soziale oder geschäftliche Kontrolle» nicht stattfinden kann. (Andere sehen nicht, wem ich die Stimme gebe oder nicht gebe.)
  • Proporz ist fairer, weil bei Urnenwahlen alle teilnehmen können, auch jene, die am Bezirksgemeindesonntag krank sind oder arbeiten müssen. Nicht alle können eine Woche nach der Landsgemeinde schon wieder am Sonntag frei machen.
  • Proporz ist fairer, weil auch Wähler von kleineren Gruppierungen oder Parteien Chancen haben, dass ihre Meinung im Grossen Rat vertreten wird.
  • Proporz ist fairer, weil längst nicht mehr jede/r jede/n kennt und genau weiss, welche Haltung er/sie in Themen wie Familie, soziales, Sicherheit, Einbürgerung, Umwelt, Verkehr etc. hat.
  • Proporz ist fairer, weil auch zugezogene Bürgerinnen und Bürger wahlberechtig sind, die aber die Kandidaten häufig nicht kennen (s. oben)
  • Proporz ist fairer, weil z.B. 10% der Bevölkerung auch 10% Vertretung im Grossen Rat zusteht. (Beim jetzigen System braucht jede Wahl mehr als 50% der anwesenden Stimmen.)
  • Proporz ist fairer, weil bei den Gesamterneuerungswahlen niemand gegen amtierende Ratspersonen antreten muss. Das Wahlvolk mischt alle Würfel neu.
  • Proporz ist nötig, weil der Bundesgerichtsentscheid vom 29.07.2019 besser umgesetzt wird.

Appenzell Innerrhoden hat kürzlich die Verfassung modernisiert – es ist jetzt auch Zeit für ein 
modernes und faires Wahlsystem für die Legislative. 

Der Gesetzestext

Die neue Kantonsverfassung, angenommen durch die Landsgemeinde vom 28. April 2024, wird wie folgt geändert:


Art. 35 Abs. 1bis (neu)
Jene Bezirke, welche Anspruch auf zwölf oder mehr Grossratssitze haben, bestimmen ihre Vertretung im Grossen Rat im Proporzwahlverfahren an der Urne.


Übergangsbestimmung: 
Innert zwei Jahren nach Annahme von Art. 35 Abs. 1bis werden die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen. 

Die Initianten

Die Initiative wird von einem überparteilichen Initiativkomitee getragen und von verschiedenen 
politischen Parteien und Organisationen im Kanton unterstützt. Das Komitee setzt sich wie folgt zusammen:

  • Daniela Mitteholzer, SP AI
  • Josef Manser, GFI
  • Martin Ebneter, SVP AI
  • Ruedi Huber, GFI & SP AI
  • Thomas Mazenauer, SVP AI
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Medienmitteilung
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Die Unterschriften - Ausdrucken und gleich unterzeichnen

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Unterschriftenbogen
Initiativbogen Proporz für faire Wahlen.
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