Die Gruppe für Innerrhoden (GFI) spricht sich für Luzia Inauen-Dörig als Kantonsrichterin aus und empfiehlt die Revision des Gesetzes über den Fristenlauf (FriG) und die Teilrevision des Baugesetzes (BauG) an der Landsgemeinde vom 27. April zur Annahme. Zu den Kandidaten und der Kandidatin für die Ämter des Landammanns und des Bauherrn entscheidet die GFI nächste Woche.
Die GFI hat am Montagabend, 31. März, Landesfähnrich Jakob Signer eingeladen, um an ihrer Landsgemeindeversammlung eine Einführung in die für den 27. April traktandierten Sachgeschäfte zu geben. Dazu gehört die Staatsrechnung, über die im Bericht zu den kantonalen Amtsverwaltungen gemäss Art. 21 der Kantonsverfassung Rechenschaft abgelegt wird. Die Staatsrechnung 2024 ist fast 8 Millionen besser als budgetiert ausgefallen, auch ohne Dividenden der Nationalbank. Ohne ausserordentliches Ergebnis – dank der Auflösung von Vorfinanzierungen – wäre der Kanton allerdings 2,8 Millionen Franken im Minus.
Fristen: Sonntag wird nicht gezählt
Zur Abstimmung kommt auch die Revision des Gesetzes über den Fristenlauf. Darin wird geregelt, wie im Umgang mit dem Staat die Fristen funktionieren, etwa beim Zahlen der Steuern, aber auch bei Einsprachen, Rekursen und anderen Rechtsmitteln. Der Bund hat mit der Zivilprozessordnung die Frist nach einer Zustellung von A-Post Plus, die bisher am Folgetag des Einwurfs in den Briefkasten zu laufen anfing, geregelt. Bei Zustellung an einem Samstag beginnt die Frist neu erst am Montag zu laufen. Der Kanton zieht hier nach und definiert, dass die Frist erst ab dem nächsten Werktag zu laufen beginnt – und zwar für Verwaltungsrecht, Strafrecht und Zivilprozessrecht. Die Revision wird benutzt, um auch den Fall der digitalen Zustellung zu regeln – etwa bei Zahlungen oder dem Herauf- und Herunterladen von Dokumenten.
Wartezeiten: Es ist nicht immer das Amt
Geschäft Nummer 8 an der Landsgemeinde ist die Teilrevision des Baugesetzes von 2001. Das Bauverfahren wird mit der Revision vereinfacht. Unter anderem werden die öffentlich-rechtlichen Einsprachen gleichzeitig mit der Verfügung im Baubewilligungs-verfahren entschieden. Das Hauptverfahren (Baubewilligung) wird nicht mehr sistiert, bis die Einsprachen geklärt sind, sondern es läuft weiter.
Man will zudem die Rechtsgrundlage schaffen, damit Baugesuche im ganzen Kanton digital zugänglich gemacht werden können. Während der Pandemie wurde dies schon praktiziert und in Oberegg auch danach weitergeführt.
Ausserdem soll das Gesetz die Erhebung von Gebühren ermöglichen, wenn Baugesuchsunterlagen unvollständig oder mangelhaft eingereicht worden sind. Davon verspreche man sich, so Signer, dass die Qualität der eingereichten Unterlagen steigt, was das Verfahren beschleunigen würde. Ein Problem in der Wahrnehmung, dass es lange dauert bei den Baugesuchen, sei nämlich auch, dass das Amt manchmal auf die Eingabe des Architekten warte und andere beteiligte Parteien glaubten, dass es beim Amt zu langsam vorwärts gehe.
Zudem wurde die Gelegenheit genutzt, um den Waldabstand neu zu definieren – wobei es vor allem um eine andere Nomenklatur geht: Man spricht von Waldgrenze statt von Stockgrenze.
Zentrum: Keine Erdgeschosswohnungen
Ein weiterer Punkt ist die Erdgeschossnutzung im Dorfkern. Hier will man mit dem Baugesetz vermeiden, dass es in den Erd-geschossen im Dorfkern statt Geschäften plötzlich nur noch Wohnungen hat. Die Standeskommission will auf dieser Etage
indes nur eine Nutzung mit Publikumsverkehr erlauben.
Was ist Publikumsverkehr?
Im GFI-Plenum kam die Frage auf, ob etwa auch Arztpraxen, Architekturbüros, Physiotherapeuten oder Anwälte in den Erd-geschossen von Marktgasse, Hauptgasse oder Engelgasse praktizieren könnten.
Josef Manser, Präsident der GFI, drückte punkto Baugesetz seine Zufriedenheit darüber aus, dass die Popularbeschwerde nicht herausgestrichen worden war – das heisst: Man kann weiterhin auch als Nicht-Anwohner Einsprache erheben. Dass dieses Recht im Gesetz verbleiben soll, ist Ausdruck der Tatsache, dass es keine Verbandsbeschwerde gibt in Innerrhoden.
Zudem geht die Standeskommission davon aus, dass die Popularbeschwerde kaum je missbräuchlich benutzt wird – und für den Fall der Fälle gebe es hohe Bussen.
Die Sachgeschäfte passierten das Gremium der GFI problemlos: der Fristenlauf einstimmig, das Baugesetz mit zwei Enthaltungen.
Für die Kandidatin des Bauernverbands
Die Parolen zu den Kandidaten und der Kandidatin für das Amt des Landammanns und des Bauherrn sprechen die Mitglieder der GFI Anfang nächster Woche aus. Schon entschieden worden ist am Montagabend die Haltung zur Ersatzwahl der bisherigen Kantonsrichterin Heidi Dörig-Walser: Luzia Inauen-Dörig wird mit zwei Enthaltungen gewählt. Inauen-Dörig wird vom Bäuerinnen- und Landfrauenverband Appenzell sowie vom Bauernverband Appenzell zur Wahl ins Innerrhoder Kantonsgericht vorgeschlagen.
Appenzeller Volksfreund, Tommaso Manzin